15.06.2017 | Landraub, oder das bekanntere englische Schlagwort „Land Grabbing“, meint den großflächigen Aufkauf von fruchtbaren Böden in den Ländern des globalen Südens durch Großinvestoren. Vor allem in Afrika ist die Zahl der Landgeschäfte in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Von Landraub wird gesprochen:
- wenn Investitionen gegen internationale Menschen- und Minderheitenrechte verstoßen,
- wenn sie gegen den Willen der ansässigen Bevölkerung realisiert werden,
- wenn sie ohne unabhängige Gutachten über die ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen erfolgen,
- wenn sie auf intransparenten Verträgen basieren, die die Bedingungen der Landpacht, der Arbeitsbedingungen und der Besteuerung nicht klar und verbindlich regeln,
- und wenn sie nicht auf demokratischen Planungsprozessen beruhen, die eine objektive Aufsicht und eine gleichberechtigte Beteiligung aller betroffenen Akteure mit einbezieht.
Moderner Landraub muss nicht zwangsläufig mit offenem Rechtsbruch in Verbindung stehen. In vielen Fällen finden solche „Ausländischen Direktinvestitionen in die Landwirtschaft“ in einem politischen Umfeld statt, in dem Rechtsstaatlichkeit sowie die Menschenrechts- und Umweltgesetzgebung nur schwach ausgeprägt sind.
Deswegen hat sich eine internationale Koalition aus Menschenrechts- und Umweltorganisationen, Bauernvereinigungen und Wissenschaftlern auf die oben genannte Bedingungen geeinigt, die sich an „internationalen Leitlinien gegen Land Grabbing“ der UN orientieren und diese weiterentwickeln.
Mehr unter: https://www.regenwald.org/themen/landraub/fragen-und-antworten, 1.2.2016
aus: WanderfreundIn 01-16