Allgemeine Geschäftsbedingungen: NaturFreundehaus Freibergsee
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Gastaufnahmeverträge (Beherbergungs-, Reise-, Mietvertrag) sowie für alle dem Gast erbrachten Leistungen und Lieferungen im NaturFreundehaus Freibergsee inklusive Gutscheinen. Der Vertrag ist auch für mündliche Zusagen verbindlich geschlossen. Abweichende Bestimmungen, auch, soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden von der NfBB Projekt GGmbH ausdrücklich, schriftlich anerkannt.
1. Verbindliche Buchung: Ein rechtswirksamer Gastaufnahmevertrag kommt mit der fristgerechten Anzahlung (Bankeingang bei uns) per Überweisung auf unser Konto zustande. Andernfalls verfällt das Angebot des NFHT automatisch. Die Anzahlung beträgt 30% des sich aus der Buchung ergebenden Gesamtpreises. Bei kurzfristigen Buchungen, bei dem die Überweisung vor dem Leistungsdatum nicht mehr geleistet werden kann, kommt der Gastaufnahmevertrag durch die schriftliche Erlaubnis zur Abbuchung des Anzahlungsbetrages vom Konto des Gastes zustande.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Gäste sind verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der gebuchten Leistungen (auch bei einem teilweise erfolgenden Rücktritt) den vereinbarten Preis zu bezahlen (siehe dazu § 537 BGB). Ein gesetzliches Recht zum Rücktritt besteht nicht.
3. Reservierte Zimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung, sie müssen am Abreisetag bis spätestens 11.00 Uhr geräumt sein.
4. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten, sollten vereinbarte Räumlichkeiten, aus welchen Gründen auch immer, nicht verfügbar sein, so ist die NfBB Projekt gGmbH verpflichtet, um gleichwertigen Ersatz, auch außerhalb des Hauses, Sorge zu tragen.
5 Bei Um- bzw. Abbestellung (Stornierungen) von reservierten Zimmern, Arrangements, Freizeitangeboten, Wellnessangeboten und sonstigen Leistungen, die über die NfBB Projekt gGmbH gebucht wurden, werden in Rechnung gestellt:
Zwischensaison:
Bis 42 Tage vor Ankunft kann das Haus außerhalb der Hauptsaison kostenfrei storniert werden. In der Zwischensaison werden bei Stornierung von 41 Tagen bis 14 Tagen vor der Ankunft 50% der Gesamtleistung fällig. Bei weniger als 13 Tage vor der Ankunft wird die vereinbarte Gesamtleistung fällig.
Hauptsaison:
In der Hauptsaison gilt bei Stornierung: Bis 42 Tage vor Ankunft werden 30% der vereinbarten Leistung fällig, von 41 Tagen bis 14 Tage vor der Ankunft werden 80% der Gesamtleistung fällig. Bei weniger als 13 Tage vor Ankunft wird die vereinbarte Gesamtleistung fällig. Hauptsaison sind der Zeitraum vom 01.05. bis 31.10. und 25.12. bis 30.03. des Jahres.
Stornierungen jeglicher Art müssen von dem Gast in schriftlicher Form getätigt und von dem NFHT schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erhalten. Wir empfehlen dringend bei allen Reisen den Abschluss einer Reisekosten-Rücktritts-Versicherung sowie Ausfall-Versicherungen bei gastronomischen Veranstaltungen, um eventuell aufkommenden Stornogebühren vorzubeugen.
6. Die NfBB Projekt gGmbH ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer und Raum Kapazitäten nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergabe/Vermietung der vertraglich vereinbarten Zimmer und Raum- Kapazitäten hat der Gast für die Dauer des Vertrages, unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
7. Unsere Rechnungen sind sofort, spätestens bei der Abreise ohne Abzug und in bar fällig. Die Entgegennahme von Kreditkarten und sonstigen Zahlungsmitteln erfolgt nur erfüllungshalber
8. Die vertraglich vereinbarten Leistungen und Preise ergeben sich aus den NaturFreundehaus-Prospekten und aus den zusätzlichen Angaben in der Reservierungsbestätigung. Eine Rückvergütung bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich!
9. Die NfBB Projekt gGmbH haftet für Verlust oder Beschädigung eingebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder eindeutig nachweislicher grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter*innen, nach den Bestimmungen des BGB‘s maximal das 10fache des Zimmerpreises. Soweit das NaturFreundehaus für Dritte einzustehen hat, haftet die NfBB Projekt gGmbH nur, soweit ein nachweisbares Verschulden vorliegt. Die Haftung des NaturFreundehaus wird ausdrücklich auf die Leistungen der NaturFreundehaus-Haftpflichtversicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere eine Haftung durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Hochwasser, Rohrbruch, Feuer, etc. wird ausgeschlossen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust oder Beschädigung dem NaturFreundehaus Anzeige erstattet.
10. Sofern dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht (optionierte Buchungsanfrage) eingeräumt wurde, ist das NaturFreundehaus ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Zimmer vorliegen. Ferner ist das NaturFreundehaus berechtigt aus einem wichtigen Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn höhere Gewalt oder andere von der NFBB Projekt gGmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand: Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast/Auftraggeber*in und der NfBB Projekt gGmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis. Die NfBB Projekt gGmbH kann nur an deren Sitz verklagt werden. Für Klagen der NfBB Projekt gGmbH gegen den Gast/Auftraggeber*in ist dessen Wohnsitz maßgebend. Bei dessen Wohnsitz im Ausland oder wenn dieser unbekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der NfBB Projekt gGmbH vereinbart. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Gastaufnahmevertrag bzw. das Rechtsverhältnis zum Gast oder Auftraggeber zwingende Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
12. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) unwirksam sind oder werden berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglichen vorgesehen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
13. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden, gleich welcher Art, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien, dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformfordernisses. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Erfüllungsort und Gerichtstand sind, soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, der Sitz der NfBB Projekt gGmbH. Gemäß § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) weisen wir auf die Speicherung von Daten als Hilfsmittel zu Geschäftsabwicklungen hin.