19.11.2018 | Die Situation für die Berliner Kleingärten stellt sich mehr als dramatisch dar. Nach Aussagen des Berliner Senats wurden in den Jahren 2004 bis 2014 1594 Parzellen mit einer Gesamtfläche von rund 65 ha geräumt, „davon 30 ha landeseigene Flächen. Im gleichen Zeitraum wurden lediglich 67 Parzellen mit einer Gesamtfläche von 2,8 ha neu geschaffen. Im Jahr 2004 waren 3922 Parzellen mit mehr als 1 Mio. m² im Eigentum der „Bahn-Landwirtschaft“. Aufgrund der aggressiven Verkaufspolitik der Deutschen Bahn AG sind nicht wenige dieser Flächen gefährdet. Bereits im September 2012 hatte der Senat auf eine Kleine Anfrage mitgeteilt, dass 27 Kleingartenanlagen zwischen 2008 und 2012 gekündigt wurden. Davon wurden 10 Anlagen wegen des Baus der A 100, 9 Anlagen wegen Gewerbeflächen und lediglich drei Anlagen wegen Wohnungsbau gekündigt. Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BlmA) wollte von 2014-2018 14 Kleingartenanlagen zum Verkauf anbieten.
Dieser Entwicklung stellen sich die NaturFreunde Berlin entgegen und fordern, dass der Berliner Senat diese Zerstörung von Kleingartenanlagen beendet und als wichtige grüne Infrastruktureinrichtung in Berlin erhält. Dabei sind die Kleingartenanlagen auf landeseigenen Flächen grundsätzlich zu sichern und in den nächsten Jahren inhaltlich weiterzuentwickeln. Die NaturFreunde setzen sich dafür ein, dass als ein erster Schritt eine Verlängerung der Schutzfrist für Kleingartenanlagen bis zum Jahr 2025 festgeschrieben wird. Bis 2025 müssen dann in allen Kiezen in Berlin verbindliche Bebauungspläne erlassen werden, die die Kleingartenanlagen schützen und alle dafür infrage kommenden Anlagen als Dauerkleingärten ausweisen.
Die NaturFreunde arbeiten im Arbeitskreis Umwelt an einer inhaltlichen Positionierung, die in die Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplan eingebracht werden soll. Sie erwarten, dass im Kleingartenentwicklungsplan festgeschrieben wird, dass der derzeitige Versorgungsgrad mit Kleingärten in Wohnungsnähe nicht weiter einschränkt wird und aufgrund des Wohnungsneubaus neue Kleingartenflächen ausgewiesen werden.
aus: WanderfreundIn 03-2018