30.07.2019 | Der EuGH hält die CETA-Gerichte für ungefährlich, was nicht wirklich überrascht. In seinem Gutachten stellt der EuGH fest, „dass eine internationale Übereinkunft, die die Einrichtung eines mit der Auslegung ihrer Bestimmungen betrauten Gerichts vorsieht, dessen Entscheidungen für die Union bindend sind, grundsätzlich mit dem Unionsrecht vereinbar ist“.
Diese Einschätzung können die NaturFreunde nicht nachvollziehen und werden sich weiterhin aktiv gegen neoliberale Freihandelsabkommen engagieren. Mit der Schaffung eines internationalen Schiedsgerichtes werden die im CETA-Freihandelsabkommen definierten Rechte der transnationalen Konzerne weiter gestärkt und Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit noch weiter ausgehöhlt. Den Gewinninteressen dieser international agierenden Konzerne werden die Interessen von Arbeitnehmer*innen, Umwelt und Verbraucher*innen untergeordnet.
Freihandelsabkommen sind ökologisch und sozial mit einer nachhaltigen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung nicht zu vereinbaren. Die NaturFreunde Deutschlands werden sich deshalb weiterhin gegen die Verhandlung und Ratifizierung von neoliberalen Freihandelsabkommen durch die Europäische Union und ihrer Mitgliedstaaten sowie sich für eine Kündigung der bereits geschlossenen Freihandelsabkommen engagieren.
In den nächsten Monaten geht es darum, die Ratifizierung von CETA im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zu verhindern. Von den Bundesländern, in denen Grüne und Linke mitregieren, erwarten die NaturFreunde, dass sie im Bundesrat einer CETA-Ratifizierung nicht zustimmen werden. Die NaturFreunde erwarten von SPD und Grünen in Berlin, dass sie ihre Beschlüsse auf Landesparteitagen ernst nehmen und gegen diese Abkommen stimmen.
aus: WanderfreundIn 02-2019