19.02.2021 | Im Frühjahr ist es soweit: Dann startet der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen!“, mit dem 240.000 Berliner Mietwohnungen in das Eigentum des Landes überführt werden soll. Grundlage für die Rekommunalisierung der Wohnungen ist Artikel 15 im Grundgesetz. Dort heißt es schlicht: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz […] in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“ Ziel des Volksentscheides ist, dass die Wohnungen von privaten Unternehmen die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen, in öffentliches Eigentum überführt werden sollen. Durch das Volksbegehrens wird die Grundlage geschaffen, dass 11 Prozent der Wohnungen in Berlin gesichert und der Spekulation entzogen werden können.
In der Studie „Profitmaximierer oder verantwortungsvolle Vermieter?“ hat die Rosa-Luxemburg-Stiftung Hintergrundinformationen zu den Eigentümer*innen und ihren Geschäftspraktiken in Berlin vorgelegt. Sie zeigt, dass es in Berlin mindestens zwölf Unternehmen gibt, die mehr als 3.000 Wohnungen besitzen. Die NaturFreunde unterstützen das Anliegen des Volksbegehrens und werden sich im nächsten Jahr aktiv an dem Volksbegehren mit Veranstaltungen und Unterschriftensammlungen beteiligen. In der Geschäftsstelle können dann Listen abgeholt oder direkt unterschrieben werden.
aus: WanderfreundIn 04-2020