01.07.2019 | Freiwillige Selbstverpflichtung des Senates nicht ausreichend
Berlin, 26.06.19 - Die NaturFreunde Berlin begrüßen die aktuelle Diskussion im Rahmen der der Mitmach-Kampagne „Charta für das Berliner Stadtgrün“. Gleichzeitig kritisieren die NaturFreunde, dass der Berliner Senat mit dem Charta-Prozess einer gesetzlichen Sicherung der grünen Infrastruktur von Berlin bisher eine Absage erteilt hat. Die NaturFreunde erwarten vom Berliner Senat und den Regierungsfraktionen im Abgeordnetenhaus, dass sie sich im Rahmen des Charta-Prozesses für eine klare gesetzliche Sicherung der Berliner Grünflächen aussprechen und den Gesetzgebungsprozess noch in dieser Legislaturperiode zu Ende bringen.
Dazu Uwe Hiksch, stellv. Landesvorsitzender der NaturFreunde Berlin: „Der Berliner Senat macht es sich zu einfach. Mit der Mitmach-Kampagne „Charta für das Berliner Stadtgrün“ lädt er die Berliner Naturschutzverbände und die Zivilgesellschaft ein gemeinsam zu diskutieren. Verbindliche Auswirkungen für die Sicherung der grünen Infrastruktur in Berlin wird dies jedoch nicht haben.
Während dieses unverbindlichen Prozesses schafft der Berliner Senat Fakten. Mit den Stadtentwicklungsplänen Wohnen, Verkehr, Gewerbe und sozialer Infrastruktur werden Planungen für die großflächige Bebauung von Grünflächen vorgelegt. Auch während des Charta-Prozesses geht dieser ökologisch nicht akzeptable Verbrauch von Grünflächen weiter. Das Ergebnis des Charta-Prozesses wird lediglich eine unverbindliche Selbstverpflichtung des Berliner Senats mit sich bringen. Den Grünflächen wird eine solche Selbstverpflichtung nicht wirklich helfen, da sie aufgrund des Druckes auf die vorhandene grüne Infrastruktur, schnell vergessen wird.
Die NaturFreunde fordern deshalb, zur Sicherung und Erhaltung von Grünflächen in Berlin ein verbindlich gesetzlich geregeltes und als „Immergrün“ verfassungsrechtlich abgesichertes Gesetzgebungsverfahren. Die NaturFreunde Berlin schlagen vor den Artikel 31 Absatz 1 der Berliner Verfassung in um einen zweiten Satz zu ergänzen. Dort sollte festgeschrieben werden, dass ‚alle in Artikelgesetz Berlin Immergrün genannten Flächen grundsätzlich als Grünflächen erhalten werden müssen“. Durch eine solche Verfassungsänderung wollen die NaturFreunde erreichen, dass bei einem Regierungswechsel nicht einfache Mehrheiten den Schutz der Grünflächen aufgeben können.
Die NaturFreunde erwarten, dass der Berliner Senat endlich handelt und bis zur Verabschiedung einer gesetzlichen Sicherung der grünen Flächen ein Moratorium beschließt, das verhindert, dass weitere ökologisch wertvolle Flächen bebaut werden. Die NaturFreunde erwarten vom Berliner Senat, dass auch sogenannte Brachen, die grünen Bahnrandflächen, derzeit nicht bahnbetrieblich genutzte Bahnflächen, Gewässerufer, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Grünanlagen, Grüne Lern- und Forschungsorte, Gemeinschaftsgärten, Landwirtschaftsflächen sowie Sport- und Freizeitflächen unter diesen Schutz fallen.
Die NaturFreunde fordern die Sicherung der bestehenden Kleingartenanlagen und erwarten, dass Diese durch Bebauungspläne planungsrechtlich gesichert werden. Der bestehende Richtwert von 12 m² pro Einwohner*in ist quartiersbezogen als Mindeststandard verbindlich zu machen. Dementsprechend sind auch bedarfsgerecht neue Kleingartenanlagen zu planen. Bis zur planungsrechtlichen Sicherung darf keine Kleingartenanlage mehr für die Bebauung zerstört werden. Vom Senat erwarten wir, dass er die notwendigen Haushaltsmittel und personellen Ressourcen zur Verfügung stellt, um diese planungsrechtliche Sicherheit zu schaffen.“
Die NaturFreunde Berlin haben ein Forderungspapier mit dem Titel „Berliner Stadtgrün für alle gesetzlich sichern“ erarbeitet, das im Anhang der Pressemitteilung beigefügt wird.
Das Forderungspapier finden Sie unter: https://www.naturfreunde-berlin.de/berliner-stadtgruen-alle-gesetzlich-s... <https://www.naturfreunde-berlin.de/berliner-stadtgruen-alle-gesetzlich-s...
Ansprechpartner*innen:
Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de <mailto:hiksch@naturfreunde.de> , Tel. 0176-62015902