
03.03.2025 | Gemeinsame Presseerklärung der NaturFreunde Berlin und der Kolonie 10 zur Fortsetzung der Abrissarbeiten im Kulturhof Kolonie 10
Für Investor Uhlmann wird es eng. Die Abriss- und Rückbauarbeiten auf dem Kulturhof Kolonie10 im Berliner Wedding laufen nicht nach Plan des Investors, der öffentlich kundtut, er reiße ab, was er will. Als Bauherr wäre er verpflichtet gewesen, vorab den Artenschutz am Bau zu berücksichtigen. Nistplätze und Habitate von Gebäudebrütern sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz ganzjährig geschützt, ebenso Hecken und Mauerbewüchse, wenn sie als Lebensstätten für Singvögel eine ökologische Funktion haben.
Zahlreiche artenschutzrelevante Strukturen wurden auf dem Gelände der Kolonie 10 bereits zerstört. Aktuell geht es um den Schutz dutzender Brutplätze und Habitate von Gebäudebrütern, die von weiteren Abrissarbeiten bedroht sind.
Hierzu erklärt Angela Laich (AG Artenschutz der NaturFreunde Berlin): “Hier wird illegal versucht, vollendete Tatsachen zu schaffen, indem Auflagen der Behörden ignoriert werden und kurz vor Beginn der Vogelschutzzeit alle Garagen mit den Sperlingsnistkästen abgerissen werden sollten. Die Abrisse würden auch die daran befindliche Vegetation weitestgehend zerstören. Ein Versuch, die Nistkästen durch den Gutachter verschließen zu lassen, wurde vergangene Woche verhindert. Erfolgreich abgewendet wurde ebenso der Komplettabriss der Garagen. Nun soll ein Abrisstopp auch die Deckenabrisse im Inneren der Garagen stoppen, denn dort können Fledermausquartiere sein, wofür ein aktuelles Gutachten fehlt. Ebenso gilt ein Störungsverbot nach §44 BNatSchG im nahen Umfeld von Nistplätzen.”
Uwe Hiksch (Landesvorstand NaturFreunde Berlin) erklärt: „Die Frage besteht bis heute, auf welcher Grundlage die Abrissarbeiten des Investors überhaupt stattfinden. Es liegt keine Genehmigungsreife vor, weil die Umsetzung des Gesamtvorhabens nicht sichergestellt ist.“
Die Obere Naturschutzbehörde stellt dazu im November 2024 fest, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme besteht, da “das überwiegende öffentliche Interesse gem. § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG als zwingende Voraussetzung zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung aktuell nicht gegeben ist. Der Abriss der Garagen kann auch nicht auf Rechtsgrundlage des § 67 Abs. 2 BNatSchG gestützt werden, da bereits keine unzumutbare Belastung im Sinne der Vorschrift dargetan wurde.”
Das Gericht wird nun entscheiden, ob dem Eilantrag auf Abriss-Stopp der NaturFreunde stattgegeben wird. Der Investor muss sich schriftlich verpflichten, die Forderungen der Untere Naturschutzbehörde zu artenschutzrechtlichen Auflagen einzuhalten. Dies muss er gerichtlich per Unterschrift bestätigen. Da auch hier davon ausgegangen werden kann, dass er nicht unterschreibt und seinem illegalen Arbeitsstil treu bleibt, haben die NaturFreunde am 07.02. den Eilantrag zum Abriss-Stopp mit einer erweiterten Begründung untermauert.
Das Bundesnaturschutzgesetz ist nicht verhandelbar. Die NaturFreunde danken den vielen Unterstützenden, die mit Worten, Taten und Spenden diesen Eilantrag für Abriss-Stopp möglich gemacht haben.
Kontakt:
NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902