10.12.2024 | NaturFreunde fordern Achtung der richterlichen Entscheidung zum Jahnsportpark durch den Senat -
Mit der Ankündigung des Berliner Senats, den Bau des Jahnsportparks weiter zu forcieren und das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts durch einen Abänderungsantrag zu umgehen, ist nicht akzeptabel. Die NaturFreunde Berlin erwarten vom Berliner Senat, dass er richterliche Entscheidungen achtet und die geforderte Unterbrechung des Abrisses des Jahnsportstadions akzeptiert. bricht der Senat geltendes Recht.
Dazu Uwe Hiksch (Mitglied Landesvorstand der NaturFreunde Berlin): „Der Berliner Senat geht mit dem Artenschutz und der Zukunft der Stadt unverantwortlich um. Er versucht, durch einen Taschenspielertrick das bestehende Urteil des Berliner Verwaltungsgericht auszuhebeln.
Wenn er jetzt ankündigt, einen mit der unteren und oberen Naturschutzbehörde abgestimmten Abänderungsantrag vorzulegen, missachtet er das Urteil des Verwaltungsgerichts.“
In dem Urteil wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die notwendigen und vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen) nicht umgesetzt wurden. In dem artenschutzrechtlichen Gutachten, dass der Senat selbst in Auftrag gegeben hatte, ist festgelegt, dass eine rechtzeitige und funktional wirksame Umsetzung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen (CEF) voraussetzt, dass nach Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen eine Brutperiode liegen muss, bevor mit dem Abriss begonnen werden darf. Deshalb war in der artenschutzrechtlichen Vorlage des Berliner Senats gefordert worden, die CEF-Maßnahmen bis spätestens 28. März 2024 umzusetzen. Dies ist nicht erfolgt.
Für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen nach §44 Abs. 5 BNatSchG gilt, dass vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in einer räumlich-funktionalen Beziehung zur betroffenen Lebensstätte stehen und so frühzeitig durchgeführt werden müssen, damit die Ausgleichsmaßnahmen ihre zugedachte Funktion erfüllen können.
Berliner Senat entdeckt Möglichkeiten für einen Zeitsprung
Dazu Uwe Hiksch: „Der Berliner Senat scheint jetzt die Möglichkeit eines Zeitsprunges entdeckt zu haben. Selbst wenn alle in der artenschutzrechtlichen Vorlage des Berliner Senats vorgesehen Maßnahmen bis 28. Februar 2025 umgesetzt würden, muss noch eine Brutperiode zwischen diesen Maßnahmen und den Abbrucharbeiten liegen, da nur so überprüft werden kann, ob die betroffenen Arten, diese Ausgleichsmaßnahmen auch annehmen.“
Senat vernachlässig Infrastruktur für Prestigebauten
Grundsätzlich zeigt das Agieren des Berliner Senats, dass ihm die nachhaltige Entwicklung Berlins scheinbar egal ist. Er ist bereit Milliarden an Kosten für wenige Prestigeobjekte auszugeben und vernachlässigt dabei seine ureigene Aufgabe, den Infrastruktur für den Breiten- und Schulsport zu erhalten.
Nach Aussagen des Landessportbundes fehlen mindestens eine Milliarde Euro, um den riesigen Sanierungsstau bei Sporthallen und Schwimmbändern abzubauen. Gleichzeitig plant der Senat weiter an milliardenschweren Prestigeobjekten, wie z.B. der geplanten Bewerbung für die Olympischen Spiele 2036 oder 2040, und nimmt damit in Kauf, dass die öffentliche Infrastruktur in Berlin weiter verfällt.
Die NaturFreunde Berlin erwarten vom Berliner Senat, dass er mit dem Neubauwahn innerhält und sich für eine nachhaltige Neugestaltung des Sportparks, die sowohl die Bedürfnisse der sportlichen Nutzung als auch die Erhaltung der Natur berücksichtigt, einsetzt.“
Kontakt:
NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch, hiksch@naturfreunde.de, Tel.: 0176-62015902