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25.07.2019 | Die NaturFreunde Berlin engagieren sich für eine soziale, für alle lebenswerte, klimagerechte, nachhaltige und gesunde Stadt. Sie begrüßen, dass mit der Mitmach-Kampagne „Charta für das Berliner Stadtgrün“ die Notwendigkeit der Sicherung von Grünflächen in Berlin öffentlich diskutiert wird. Die NaturFreunde sind jedoch der Überzeugung, dass die vom Senat angeregte Charta mit rechtlich nicht bindenden Selbstverpflichtungen für eine zukunftsgerechte Sicherung der Grünflächen in Berlin nicht ausreicht.
Darüber hinaus halten die NaturFreunde eine grundlegende Neuausrichtung der Stadtentwicklungspolitik für geboten und fordern von den Fraktionen im Abgeordnetenhaus und dem Berliner Senat:
- Das unkritische Wiederholen des Fetischs „wachsende Stadt“ muss aufgegeben und für Berlin ein sozialer, die natürlichen Ressourcen schonender Entwicklungsweg festgeschrieben werden.
- Im Mittelpunkt der Diskussionen über die Sicherung von Grünflächen sollte eine soziale, räumlich konkret verortende Umweltpolitik für das Land Berlin stehen, bei der Umweltgerechtigkeit als grundlegende Ausrichtung der Berliner Stadtplanung eine zentrale Rolle einnimmt.
- Wird die Umweltqualität in sozial belasteten Planungsräumen verbessert, so sind vorab Maßnahmen zum Schutz vor Gentrifizierung zu treffen.
- Die Sicherung von klimatisch positiv wirksamen Flächen und ihren Funktionen, die Erhaltung von Freiflächen und das Abbauen der Freiflächendefizite muss aktiv vorangebracht werden.
- Für eine zukunftsgerechte Entwicklung urbaner Großräume müssen Initiativen für eine grundlegende Bodenreform im Bundesrat ergriffen werden.
- Die Bodenspekulation muss beendet werden. Berlin muss eine aktive Bodenpolitik betreiben und offensiv Flächen in öffentliches Eigentum überführen. Dafür muss der Fonds zum Ankauf von Flächen dauerhaft bestehen und deutlich besser ausgestattet werden.
Die NaturFreunde beteiligen sich aktiv an der Erarbeitung von inhaltlichen Positionen im Rahmen der „Charta für das Berliner Stadtgrün“. Sie betonen insbesondere, dass mit der geplanten Charta verbindliche Regelungen für die Berliner Grünflächen getroffen werden müssen, wie dies auch von den Umweltverbänden in ihrem gemeinsamen Aufruf für die Kampagne IMMER. GRÜN gefordert wird. Unverbindliche Selbstverpflichtungen schaffen keine langfristige Rechtssicherheit und können von jeder neuen Regierung aufgekündigt werden.
Deshalb fordern die NaturFreunde:
- Die Sicherung und Erhaltung von Grünflächen in Berlin muss verbindlich gesetzlich geregelt und als „Immergrün“ verfassungsrechtlich abgesichert werden.
- Zu den Flächen, die gesetzlich abgesichert werden sollten, gehören auch sogenannte Brachen, die grünen Bahnrandflächen, derzeit nicht bahnbetrieblich genutzte Bahnflächen, Gewässerufer, Kleingartenanlagen, Friedhöfe, Grünanlagen, Grüne Lern- und Forschungsorte, Gemeinschaftsgärten, Landwirtschaftsflächen sowie Sport- und Freizeitflächen.
- Alle genannten Flächentypen, die im Besitz des Landes Berlin oder landeseigener Firmen sind, dürfen nicht veräußert oder bebaut werden, insbesondere, wenn sie in mit Freiflächen noch nicht standardgemäß versorgten Gebieten liegen und/oder in dicht besiedelten Gebieten für viele Anwohnende klimatisch positiv wirksam sind.
- Für die Sicherung einer Stadtentwicklung im Sinn der Verbesserung von Umweltgerechtigkeit muss eine verbindliche wohnortnahe Mindestversorgung mit unversiegelten öffentlichen Grünflächen von 6 m² pro Einwohner*in und für den siedlungsnahen Freiraum von 7 m² pro Einwohner*in festgeschrieben werden. Wo die Umweltqualität in sozial belasteten Planungsräumen verbessert werden kann, muss vorab ein zu entwickelndes Instrument des besonderen Städtebaurechts zum Gentrifizierungsschutz angewendet werden.
- In den Berliner Kiezen, in denen diese Mindestversorgung nicht gegeben ist, darf bis zum Erreichen dieser Mindeststandards keine weitere Bodenversiegelung oder sonstige Nachverdichtung durchgeführt werden.
- Kleingartenanlagen sind zu erhalten und planungsrechtlich durch B-Pläne zu sichern. Der bestehende Richtwert von 12 m2 pro Einwohner*in ist quartiersbezogen als Mindeststandard verbindlich zu machen. Dementsprechend sind auch bedarfsgerecht neue Kleingartenanlagen zu planen.
- Die zu sichernden Flächen müssen sowohl nach Flächentypen als auch grundstücksscharf gesetzlich festgeschrieben werden.
- Bis zur Verabschiedung eines Gesetzes muss für alle diese Flächen ein Flächenmoratorium erlassen werden, das eine Bebauung ausschließt.
- In der Planung des Landes Berlins sind die notwendigen Haushaltsmittel und personellen Ressourcen zum Erwerb und zur Sicherung der zu schützenden Flächen vorzusehen.
Umweltschutz bei den NaturFreunden:
Arbeitskreis Umwelt
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Bienen-AG der NaturFreunde Berlin
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Repair-Café der NaturFreunde Berlin
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Urban Gardening Projekt GleisBeet
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Umweltdetektive grenzenlos
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Umweltdetektive 2.0.
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NaturaTrail - Naturschätzen auf der Spur
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