13.07.2018 | EUGH-Urteil ist ein Schlag ins Gesicht der Energiewende
Berlin, 12. Juli 2018 – Das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) zu den geplanten Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C kritisiert Uwe Hiksch, Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands:
Der EUGH hat entschieden, dass die Milliarden-Subventionen für das britische Atomkraftwerk Hinkley Point C mit dem EURATOM-Vertrag sowie mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar sind. Die Richter erklärten, die „Förderung der Kernenergie auch mittels Anreizen decke sich mit dem Ziel der Euratom-Gemeinschaft, Investitionen im Bereich der Kernenergie zu erleichtern“.
Die NaturFreunde Deutschlands werten dieses Urteil als Schlag ins Gesicht der Energiewende. Denn das Urteil erlaubt der Atomlobby, mit öffentlichen Mitteln eine völlig unwirtschaftliche und gefährliche Technologie weiterhin auszubauen. Atomkraftwerke sind aber mit einer umwelt- und sozialverträglichen Energieversorgung nicht vereinbar. Der Bau von neuen Atomreaktoren ist weder ökologisch noch betriebswirtschaftlich zu verantworten.
Ohne staatliche Subventionen ist der Neubau eines Atomkraftwerkes heute nicht mehr wirtschaftlich. Insofern ist das Urteil des EUGH eine Einladung an die Atomlobby, ihre Risikotechnologie auf Kosten der Steuerzahler weiterhin zu betreiben. Die Atomlobby ist in vielen EU-Staaten eng mit staatlichen Apparaten verbunden und nutzt ihren Einfluss, den Bau von neuen Atomkraftwerken voranzutreiben.
In Großbritannien will die Regierung dem Atomkonsortium für den Bau von Hinkley Point C eine auf 35 Jahre garantierte Stromabnahme für einen überhöhten Preis mit Inflationsausgleich gewähren. Schon heute liegt dieser garantierte Strompreis für das geplante Atomkraftwerk deutlich über dem Preis von Windstrom.
Spätestens die Begründung des EUGH macht deutlich, dass der EURATOM-Vertrag endlich verschwinden muss. Wenn die Bundesregierung glaubwürdig in ihrem Atomausstieg bleiben will, muss sie wirksame Schritte zu unternehmen, den EURATOM-Vertrag zu kündigen. Nur so können solche Urteile des EUGH in Zukunft verhindert werden.
In der Präambel des EURATOM-Vertrages steht, dass „die Kernenergie eine unentbehrliche Hilfsquelle für die Entwicklung und Belebung der Wirtschaft und für den friedlichen Fortschritt darstellt“. Weiter ist als Ziel des EURATOM-Vertrages „die Entwicklung einer mächtigen Kernindustrie […], welche die Energieerzeugung erweitert“ ausdrücklich festgeschrieben.
Die NaturFreunde Deutschlands werden gegen die unverantwortliche Atompolitik weiter Widerstand leisten und fordern,
> dass EURATOM schnellstmöglich aufgelöst wird;
> dass Deutschland seine EURATOM-Mitgliedschaft kündigt, wenn eine Auflösung innerhalb der EURATOM-Mitgliedsstaaten nicht durchsetzbar ist;
> dass ein neuer europäischer Vertrag geschlossen wird, auf dessen Grundlage erneuerbare Energien gefördert und erhebliche Energieeinsparungen in ganz Europa durchgesetzt werden.