09.06.2017 | Berlin, 31.07.2012 - Zur Ablehnung der Klage gegen die Flugrouten vor dem Oberverwaltungsgericht in Leipzig erklärt der stellvertretende Landesvorsitzende der NaturFreunde Berlin, Uwe Hiksch:
Die Ablehnung der Klage der Bürgerinnen und Bürger aus der Gemeinde Kleinmachnow durch das Oberverwaltungsgericht hat für die Klage der NaturFreunde Berlin keine Auswirkungen. Während es sich bei der Klage der Kleinmachnower vor allem um eine „Fluglärmklage“ handelte, klagen die NaturFreunde gegen die Missachtung von europäischen und nationalen Umweltrecht.
Wenn der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung erklärt, dass er „Mängel im Planfeststellungsverfahren“ sehe, diese sich „aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt“ hätten, zeigt dies überdeutlich, dass die Klage der NaturFreunde eine sehr hohe Erfolgsaussicht hat. Für die Müggelseeroute wurde überhaupt keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, da die Führung eines Abflugverfahrens über den Müggelsee im gesamten Planfeststellungsverfahren nicht vorgesehen war. Diese Route lag nach Angaben der Flughafenbetreiber „außerhalb der Vorhabensauswirkungen“. Deshalb ist eine Umweltverträglichkeits prüfung für den Ausgang des Planfeststellungsverfahren Grundlage für die Genehmigung des Flughafens.
Dass nun das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung trotzdem eine solche Routenführung ausgewählt hat, ohne die nach vorrangigem europäischem Recht erforderliche Umweltverträglichkeitsprüfung sowie eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchzuführen, ist ein schwerwiegender rechtlicher Mangel, der aus Sicht der NaturFreunde rechtlich nicht akzeptabel ist. Ohne die Durchführung einer solchen Umweltverträglichkeitsprüfung darf keine Routenfestlegung stattfinden. Mehr als 40 % der Berliner „Natura 2000-Gebiete“ werden von dieser Route betroffen. Das dies ohne Umweltverträglichkeitsprüfung vorgenommen wurde, ist ein Verstoß gegen europäisches und nationales Recht.
FFH-und SPA-Gebiete durch Routenfestlegung massiv betroffen
Nach den Vorgaben des europäischen Gemeinschaftsrechts ist vor der Zulassung eines Projekts zu prüfen, ob dieses ein europäisches Schutzgebiet erheblich beeinträchtigen könnte. Die aus Sicht der NaturFreunde Berlin bewusst nicht durchgeführten Untersuchungen sind deshalb nicht akzeptabel. Die NaturFreunde Berlin fordern, dass die Auswirkungen des Flugverkehrs auf diese hochsensiblen Gebiete geprüft und damit europäisches Rechte eingehalten werden muss. Durch die Flugroutenführung des Abflugverfahrens SUKIP 1 B werden FFH- und SPA-Gebiete in ganz erheblichem Umfang überflogen werden. Bei Nutzung dieser Abflugroute werden insbesondere das FFH-Gebiet „Müggelsee-Müggelspree“, sowie das hierin eingeschlossene Vogelschutzgebiet, das FFH- Gebiet "Wasserwerk Friedrichshagen, das FFH-Gebiet „Wilhelmshagen-Woltersdorfer Dünenzug“ sowie das FFH-Gebiet "Teufelsseemoor Köpenick" in einer Höhe von 800 - 1200 m überflogen. Zu keinem Zeitpunkt vor Festsetzung des Abflugverfahrens, also weder im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens noch durch den Beklagten im Rahmen des Flugroutenfestsetzungsverfahrens wurden die nun anstehenden Beeinträchtigungen im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht.
Klageaussichten für NaturFreunde weiterhin sehr positiv
Aus diesem Grund gehen die NaturFreunde Berlin davon aus, dass ihre Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich sein wird. Kein Gericht wird die Umgehung von gesetzlich vorgeschriebenen Untersuchungen für Rechtens erklären.
Die Klage der NaturFreunde Berlin kann maßgeblich dazu beitragen, die Inbetriebnahme des Flughafens noch zu verhindern. Die Verantwortlichen hatten die Müggelseeroute für „alternativlos“ erklärt. Sollten die NaturFreunde Recht bekommen, ist der Neubau des Flughafens damit ohne reale Abflugroute.