14.05.2018 | Offener Brief der Anwohner*inneninitiative „A100 Treptow“
Regine Günther, Senatorin für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Jens-Holger Kirchner, Staatssekretär für Verkehr (Bündnis90/Die Grünen)
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz
Berlin, den 11.5.2018
Sehr geehrte Frau Günther, sehr geehrter Herr Kirchner,
momentan läuft das Planfeststellungsverfahren für den letzten Abschnitt des 16. Bauabschnitts der A 100. Wird der Bau so ausgeführt, wie er momentan geplant ist, bedeutet das für die AnwohnerInnen auf der Ostseite der künftigen Anschlussstelle Treptower Park eine massive Verschlechterung der Lebensqualität. Lärm- und Abgasemissionen werden massiv zunehmen. Die Presse hat darüber berichtet.
Vor diesem Hintergrund ist es für uns enttäuschend, dass die Pressemitteilung Ihrer Senatsverwaltung vom 8.5.2018 zu den von unserer Initiative festgestellten Beobachtungen keinerlei Dialogbereitschaft erkennen lässt. Weiterhin operieren Sie mit teilweise faktisch unhaltbaren Argumenten. Daher bitten wir Sie um die Beantwortung folgender Fragen:
Wir können uns der Aussage in Ihrer Pressemitteilung vom 08.05.2018 „der gegenwärtig in Bau befindliche Trog (Los 6) war nicht Gegenstand des Änderungsverfahrens“ nicht anschließen. Der Planfeststellungsbeschluss bezieht diesbezüglich unserer Auffassung nach eine andere Position. Auf welche Rechtsgrundlage bezieht sich Ihre Aussage?
Eine ebenerdige Beendigung der Autobahn in Treptow wäre kostengünstiger als die nun vorgelegte Variante mit einer Rampenlösung. Welchen anderen Sinn, als die baulichen Voraussetzungen für den 17. Bauabschnitt zu schaffen, sollte die projektierte Lösung haben? Ist sie nicht ein in Beton gegossenes Präjudiz?
Ein Blick auf die Baustelle zeigt, dass an der betreffenden Stelle offensichtlich der Unterbau der projektierten Autobahn gebaut wird. Die veröffentlichten Übersichtspläne bestätigen diese Vermutung. In Ihrer Pressemitteilung bestätigen Sie den Bau des Trogbauwerks. Ist damit die Baustraße gemeint? Welche der gegenwärtigen Baumaßnahmen dienen der Errichtung einer Baustraße? Wann wurde mit dem Trogbauwerk begonnen?
Bei Ihrer Argumentation wird ausschließlich die Lärmbelästigung berücksichtigt. Für die menschliche Gesundheit sind auch die Belastungen durch Schadstoffemissionen von entscheidender Bedeutung. Inwiefern berücksichtigen die der Planung zugrunde liegenden Berechnungen die Erkenntnisse des vor einiger Zeit bekannt gewordenen „Abgasskandals“?
Die Berechnungen bezüglich der Luftschadstoffe wurden mit MIKSAM auf Basis der Prüfvariante durchgeführt. Sind Sie sicher, dass die qualitative Einschätzung für die Änderungsvariante allen Anforderungen der lufthygienischen Betroffenheit speziell auf der Ostseite der zukünftigen A100 genügt?
Der angeblich vorherrschende Bahnlärm entlang der geplanten Streckenführung ist ein periodisch auftretendes Phänomen, während Autos nahezu ununterbrochen fahren. Der Vergleich mittels einer rein technischen Argumentation greift hier zu kurz. Bei einem aktiven Emissionsschutz durch eine Wand profitieren 100 % der Anwohner auf der Ostseite und nicht nur wie bisher ca. 25% durch passiven Schallschutz (Schallschutzfenster).
Der Verzicht auf aktiven Lärmschutz bedeutet einen Rückfall in die Praxis der 1960er Jahre. So etwas wurde seit der Wiedervereinigung in Berlin nicht mehr gebaut; auch nicht entlang von Bundesstraßen.
Des Weiteren widerspricht dieses Vorgehen dem Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung, die schreibt: „Lärm ist in unserem dichtbevölkerten Land ein großes Problem. Den durch Mobilität verursachten Lärm wollen wir deutlich reduzieren. Wir werden die Bürger frühzeitiger bei Verkehrsprojekten beteiligen und eine Gesamtlärmbetrachtung einführen. Wir werden ein verkehrsträgerübergreifendes Lärmkonzept erstellen.
Wir wollen die ausreichende Finanzausstattung des Lärmsanierungsprogramms an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes sicherstellen.
Wir wollen bei deutlicher Verkehrszunahme auch an Bestandsstrecken der Schiene und an Fernstraßen in Baulastträgerschaft des Bundes flexibel erhöhte Lärmschutzmaßnahmen ergreifen.“ (Koalitionsvertrag der Bundesregierung, Seite 118)
Wie rechtfertigen Sie auf dieser Grundlage das aktuelle Planfeststellungsverfahren?
Was für Auswirkungen werden der Dauerstau im Bereich der Anschlussstelle Am Treptower Park und die daraus resultierenden Lärm- und Abgasemissionen haben, die von den auf der Rampe stehenden bzw. anfahrenden Autos ausgehen werden?
Es ist zwar löblich, dass die Häuser Beermannstraße 16 und 18 vorübergehend erhalten werden konnten. Jedoch ist das nicht nachhaltig, weil durch das faktische Präjudiz für den Weiterbau entsprechend Bundesverkehrswegeplan 2030 der spätere Abriss erfolgen muss. Was hat der Senat dafür getan, diese Entwicklung zu verhindern?
Enttäuschend ist aus unserer Sicht, dass unsere detailliert vorgetragenen Argumente und Belege (etwa im Gespräch mit Ihnen, Herr Kirchner am 21.8.2017) keinerlei Bewegung in die Angelegenheit bringen konnten. Wir möchten Sie noch einmal eindringlich bitten, Ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit uns in den Dialog zu treten.
Im Interesse größtmöglicher Transparenz machen wir dieses Schreiben der Presse zugänglich und freuen uns darauf, auch Ihre Antworten zu publizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Kalweit, Robert Kindler & Vera Scheel
(für die Anwohner*InnenInitiative „A100 Treptow“)
aus: http://www.a100stoppen.de/offener-brief-an-berliner-senat-stadtautobahn-a100-treptow/