26.10.2018 | Pressemitteilung des Berliner Energietisches vom 25.10.2015
Auch im Berufungsverfahren vor dem Kammergericht Berlin hat Vattenfall eine klare Niederlage erlitten. Nachdem bereits das Landgericht Berlin die einstweilige Verfügung für das Vergabeverfahren zurückgewiesen hatte, entschied nun auch das Kammergericht, dass den 200 Rügen des schwedischen Konzerns nicht stattgegeben wird. Die Rügen bezogen sich insbesondere auf Auswahl und Gewichtung der Vergabekriterien. Nach Aussage von Vattenfall könnten sich durch den weitgefassten Kriterienkatalog auch Bieter am Konzessionsverfahren beteiligen, die bisher keine Erfahrung aus dem Netzbetrieb mitbringen.
Dazu erklärt Eric Häublein, Sprecher des Berliner Energietisches:
„Die Argumente von Vattenfall sind fadenscheinig, das hat das Kammergericht Berlin heute bestätigt. Auch neue Bieter müssen eine Chance auf den Netzbetrieb haben. Offensichtlich ist Vattenfall jedes Mittel recht, um das laufende Verfahren zu verzögern, da man jeden Tag weiter mit dem Netz Gewinne kassiert. Es ist an der Zeit, dass Vattenfall endlich das Feld räumt, um Platz zu schaffen für eine kommunal gestaltbare und demokratische Energieversorgung in Berlin, denn genau dafür haben 600.000 Berliner*innen im Volksentscheid gestimmt.“