03.09.2024 | Die AG Artenschutz der NaturFreunde Berlin hat sich maßgeblich an der Erarbeitung der Stellungnahme der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) beteiligt.
Zentrales Ergebnis der Stellungnahme ist, dass die im Rahmen des Antrags auf Ausnahmegenehmigung eingereichten Unterlagen nicht umsetzbar sind und deshalb nicht zur Stützung der beantragten Maßnahme beitragen. Die Arterfassung und Betroffenheitsabschätzung sind defizitär und unvollständig, beruhen auf falschen Tatsachenbehauptungen, da Prüfschritte fehlen (auch der UNB). Daher ist der Antrag zur Ausnahme vom Sommerrodungsverbot nicht plausibel. Er wurde weder ausreichend begründet, noch dokumentiert.
Der eingereichte Bauplan sowie der Fertigstellungsplan sind lediglich ein Mittel zum Zweck, um die vorhandenen Grünstrukturen unter Umgehung naturschutzrechtlicher Vorgaben zu beseitigen und Tatsachen zu schaffen, die das Bewohnen der Gebäude des Hofes Koloniestraße10 unmöglich machen würden. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung wäre rechtlich unzulässig.
Deshalb wir die BLN, falls es notwendig ist, noch vor Umsetzung des eingreifenden Vorhabens die Einlegung von Rechtsbehelfen §2 Umweltrechtsbehelfgesetz prüfen.