sexuelle Selbstbestimmung

Sexuelle Selbstbestimmung: Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetzbuch!

25.02.2020 | Schwangerschaftsabbrüche gelten in Deutschland gemäß §218 Strafgesetzbuch als Straftat: „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Eine Schwangerschaft kann straffrei nur in den ersten zwölf Wochen abgebrochen werden – und auch das...Weiterlesen